GÜLTIGKEIT
Diese AGB gelten für die Escape Factory sowie alle zusätzlichen Leistungen die durch die SwissLocalTravel GmbH (nachfolgend SLT) organisiert werden.
NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Der Nutzer stimmt zu, die Einrichtungen von SLT mit Sorgfalt zu nutzen. SLT behält sich alle Rechte für Schadensersatz im Falle der mutwilligen Beschädigung der Einrichtungen, Werkzeuge, Geräte oder des Layouts vor. Unsere Mitarbeiter können zudem das Spiel beenden, wenn einer der Teilnehmer die Einrichtungen beschädigt oder die Spieler die Anweisungen unserer Mitarbeiter nicht befolgen.
Der Nutzer stimmt zu, Spiele und Einrichtungen der Escape Factory auf eigene Gefahr zu verwenden. Ferner ist SLT für eventuelle Schäden (inkl. Schäden an Gesundheit und Eigentum) nicht verantwortlich, wenn diese Schäden aufgrund von Missachtung unserer Anweisungen und/oder der AGB und/oder Fahrlässigkeit bei der Nutzung der Spiele und Einrichtungen aufgetreten sind.
SLT behält sich das Recht vor, Personen die Nutzung der Spiele und Einrichtungen zu verweigern, wenn diese nach Einschätzung unserer Mitarbeiter nicht in der Lage sind, die Spiele unter Einhaltung der Sicherheitsstandards durchzuführen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Kosten gemäss Website (bzw. den im Vorfeld vereinbarten Preis) Bar vor Ort zu bezahlen. Die Nutzer verpflichten sich, vor Eintritt in die Räume der Escape Factory alle benötigten Namen und Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben oder für Werbezweck genutzt, es sei denn der Nutzer stimmt dem ausdrücklich zu. Der Eintritt in die Räume der Escape Factory ist unter Einfluss von Alkohol oder anderen illegalen Genussmitteln verboten. Überdies hinaus ist es verboten, alkoholische Getränke oder Drogen in den Räumen der Escape Factory zu konsumieren. Ausnahmen sind von SLT zu genehmigen.
VERTRAG
Mit der Zuweisung der Buchungsnummer respektive einer Terminreservation (telefonisch oder per E-Mail), entsteht zwischen dem Kunden/Nutzer und SLT ein verbindlicher Vertrag.
ANNULLATIONSGEBÜHR
Annullationen einer Buchung sind schriftlich zu melden. Eine Annullation ist nur gültig durch eine schriftliche Bestätigung von SLT. SLT ist zur Verrechnung einer Umtriebs- oder Annullierungskostenentschädigung bei einer Stornierung wie folgt berechtigt:
25% bis 30 Tagen vor dem Anlass.
50% 15 bis 29 Tage vor dem Anlass.
100% weniger als 15 Tage vor dem Anlass.
Als Kalkulationsbasis dient die Anzahl angemeldeter Teilnehmer gemäss Bestätigung. Bereits vorgenommene Abklärungen, Vorbereitungen und Reservationen durch SLT bei Dritten werden vollumfänglich in Rechnung gestellt, insofern Kosten aufgrund der Annullation entstehen.
MELDEFRIST & ABRECHNUNG DER ANZAHL TEILNEHMER
Die Meldefrist für die definitive Anzahl Teilnehmer ist abhängig der angemeldeten Gruppengrösse. Die Meldefrist ist wie folgt definiert:
bis 20 Personen - 10 Tage vor Anlass.
bis 50 Personen - 15 Tage vor Anlass.
bis 99 Personen - 20 Tage vor Anlass.
ab 100 Personen - 25 Tage vor Anlass.
Anpassungen der Personenanzahl müssen vom Kunden schriftlich mitgeteilt werden.
Die Abrechnung basiert auf der angemeldeten Anzahl Teilnehmern gemäss Meldefrist. Abweichungen für höhere Personenzahl, wird gemäss Aufwand abgerechnet. Bei geringerer Personenzahl werden Abweichungen bis 10% nicht verrechnet.
DEFINITION SPIELZEIT
Beachten Sie, dass es sich beim Angebot der Escape Factory um ein live Event handelt. Ein pünktliches Erscheinen ist notwendig. Bei einer Verspätung behaltet sich SLT das Recht vor, die maximale Spieldauer, um die Dauer der Verspätung, zu reduzieren. Da die Spiele für jeden Anlass vorbereitet werden, liegt es in Ihrer Verantwortung pünktlich zum gebuchten Zeitpunkt zu erscheinen. Verzögerungen aufgrund von Verkehr oder anderen Faktoren sind durch Sie im Voraus zu berücksichtigen. Idealerweise erscheinen alle Teilnehmer fünf Minuten vor dem vereinbarten Spieltermin.
INKASSO:
Eine erste Zahlungserinnerung ist kostenlos. Die erste Mahnung wird mit CHF 50.00 verrechnet. Muss ein Ausstand nach erfolgloser Mahnung auf dem rechtlichen Inkassoweg (Betreibung) eingefordert werden, schuldet die Bestellerin oder der Besteller pro Auftrag zusätzlich pauschal CHF 150.00. Mit der Buchung des Auftrages anerkennt die Bestellerin oder der Besteller die Preise und diese AGB.
LEISTUNGEN:
Mit der Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages sind die Leistungen gemäß bestätigtem Leistungsverzeichnis inbegriffen. Dazu zählen insbesondere: das Recht zur Benützung der Smartphone Applikation, die Reservations- und Informationsleistungen, die Betreuung während des Anlasses, sowie allfällig vereinbartes Rahmenprogramm. Nicht inbegriffen sind Verpflegung und Einkäufe während des Spiels sowie Telefongebühren.
HÖHERE GEWALT
Außer wenn in diesen Buchungsbedingungen ausdrücklich anderslautend darauf hingewiesen wird, bedauern wir, dass wir keine Haftung übernehmen oder eine Entschädigung zahlen können, wenn wir eine Leistung nicht erbringen können, wenn diese verhindert oder beeinträchtigt wird oder wenn Sie einen anderen Schaden oder Verlust aufgrund einer "höheren Gewalt" erleiden. In diesen Buchungsbedingungen bezieht sich der Begriff "höhere Gewalt" auf ein Ereignis, das der Anbieter der betreffenden Dienstleistung(en) trotz aller erforderlichen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
GUTSCHEINE
Erlebnisgutscheine können mittels dem dafür vorgesehenen Onlineformular, per E-Mail oder telefonisch geordert werden. Sobald der Käufer das Onlineformular mit "Absenden" oder auf einem anderen Weg die Bestellung bestätigt, entsteht ein verbindlicher Vertrag zwischen SLT und dem Käufer. Gutscheine können weder vollständig noch teilweise in Bargeld getauscht werden. Der Gutscheinwert ist für alle Geschichten gemäß Auflistung des Erlebnis Gutschein von SLT gültig.
Gutscheine können einzeln pro Person eingelöst werden. Eine allfällige Preisdifferenz zum Gruppenpreis wird mit der Schlussabrechnung nach dem Anlass verrechnet. Die Preisliste zum Buchungszeitpunkt ist maßgebend.
HAFTUNG
SLT übernimmt keine Haftung für direkte und indirekte Schäden aus der Benützung des Spiels und der einzelnen Posten, ebenso wenig für Leistungen Dritter. Infolge der Zugänglichkeit der Posten haben die Teilnehmer/Innen keine Ansprüche im Falle der Nichtverfügbarkeit von Instruktionen, Informationen und Anleitungen. Mutwillige Beschädigung an Requisiten und anderen Teilen des Spiels werden der Bestellerin / dem Besteller in Rechnung gestellt. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer/Innen.
DATENSCHUTZ
Während des Spiels wird die Gruppe mithilfe von in den Räumen installierten Videokameras durch einen so genannten Spielleiter in Echtzeit begleitet. Diese dienen lediglich dazu, dass der Spielleiter über den aktuellen Spielfortschritt der Gruppe informiert ist und bei Bedarf Tipps im Sinne einer Hilfestellung geben kann. Die Videobilder werden dem Spielleiter direkt und in Echtzeit auf den Bildschirm im Vorraum übertragen. Es findet weder eine Speicherung der Bilder noch eine Übertragung auf weitere Bildschirme oder eine Verwendung für andere Zwecke statt.
Die Spielleitung fotografiert die Gruppen vor oder nach dem Spiel auf freiwilliger Basis und publizieren die Fotos auf der firmeneigenen Webseite. Sporadisch werden diese Bilder auch auf diversen Social-Media-Kanälen wie Facebook, Instagram oder ähnlichen veröffentlicht. Wird dies nicht gewünscht, so muss dies der Spielleitung ausdrücklich mitgeteilt werden.
GEHEIMHALTUNG
Die Nutzer verpflichten sich, keine Spielelemente der Escape Factory inklusive Aufgaben, Layout, Rätsel, Einrichtung, Spielablauf mit Dritten zu teilen oder für eigene oder fremde kommerzielle Zwecke zu verwenden. Die Aufnahme von Fotos oder Videos in den Räumlichkeiten der Escape Factory sind nur mit der Zustimmung durch SLT respektive der Spielleitung gestattet.
ÄNDERUNGEN
SLT behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern. Es gilt die jeweils aktuelle nutzbare Fassung.
GERICHTSSTAND UND ANDWENDBARES RECHT
Der ausschließliche Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz von der SwissLocalTravel GmbH (6210 Sursee). Anwendbar ist schweizerisches Recht.
© September 2024, SwissLocalTravel GmbH